Italiens Kabinett billigt Anhebung der Altersgrenze für Lkw- und Busfahrer von 68 auf 70 Jahre
Der italienische Ministerrat hat am 13. Oktober in vorläufiger Prüfung eine neue Straßenverkehrsordnung gebilligt, die die Altersgrenze für das gewerbliche Führen mit Führerscheinen der Gruppe 2 (C1, C, D und Varianten) von 68 auf 70 Jahre anhebt, mit zweijährlicher ärztlicher Kontrolle. Der Text muss noch den Staatsrat, die Conferenza unificata und die zuständigen Parlamentsausschüsse durchlaufen; ein Inkrafttreten wird nicht vor Anfang 2027 erwartet.
Der italienische Ministerrat hat am 13. Oktober in vorläufiger Prüfung den vom Verkehrsminister Matteo Salvini vorgelegten Gesetzesdekret-Entwurf gebilligt, der die Straßenverkehrsordnung von 1992 ersetzt. Unter den Änderungen betrifft eine direkt gewerbliche Lkw- und Busfahrer.
Was sich ändert
- Die Höchstaltersgrenze für das gewerbliche Führen mit Führerscheinen der Gruppe 2 — C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, also Lkw und Busse — steigt von 68 auf 70 Jahre, mit verpflichtender zweijährlicher ärztlicher Kontrolle.
- Mehrere italienische Medien (Missionline) weisen darauf hin, dass die Schlagzeile irreführend ist: derzeit gibt es keine allgemeine Altersgrenze für den Führerschein C; die 68-Jahre-Grenze gilt nur für Fahrzeugkombinationen über 20 Tonnen. Die Neuerung hat damit eine engere Reichweite, als die Presseschlagzeilen nahelegen.
- Das Paket senkt außerdem einige Bußgelder (zum Beispiel von 26 € auf 25 € und von 42 € auf 40 €) und setzt die jährliche automatische Inflationsanpassung aus, zudem wird die Nutzung von E-Scootern verboten, die Gehwege blockieren.
Was vor dem Inkrafttreten noch fehlt
Dies ist nur die vorläufige Billigung durch den Ministerrat. Der Text braucht noch die Stellungnahme des Staatsrats, muss die Conferenza unificata (Staat-Regionen) und die zuständigen Parlamentsausschüsse durchlaufen. Die italienische Presse erwartet die endgültige Verabschiedung nicht vor Anfang 2027.
Was zu tun ist
- Wer sich den 68 Jahren nähert und aus diesem Grund erwogen hat, die gewerbliche Fahrtätigkeit in Italien aufzugeben, hat nun einen Zeithorizont von zwei weiteren Jahren — aber erst, sobald das Dekret tatsächlich in Kraft tritt; solange das Gesetzgebungsverfahren läuft, ändert sich nichts.
- Wir verfolgen den weiteren Gang des Verfahrens und die endgültige Verabschiedung, die den heute in vorläufiger Prüfung gebilligten Text noch ändern könnte.