Fahrgastverkehr: die 12-Tage-Regel und was sich bei Gelegenheitsverkehren geändert hat
Die Ausnahme, mit der die Wochenruhezeit im Gelegenheitsverkehr aufgeschoben werden darf, gilt nicht mehr nur für den grenzüberschreitenden Verkehr. Was das für Ausflugs- und Rundreiseverkehre bedeutet.
CP-Redaktion