Schweiz
Nachtfahrverbot täglich zwischen 22:00 und 05:00 Uhr sowie Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, ab 3,5 t. Das ist die niedrigste Gewichtsschwelle Westeuropas.
Gilt für: Güterfahrzeuge über 3,5 t ·Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Wann nicht gefahren werden darf
Nachtfahrverbot
Täglich, 22:00 → 05:00
Es gilt im gesamten Netz, nicht nur auf bestimmten Strecken.
Sonn- und Feiertage
Ganztags
Die Liste der Feiertage mit Fahrverbot ist abschliessend und bundesrechtlich (Art. 91 ff. VRV): Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und 26. Dezember. Kantonales Recht kann daraus nur Tage streichen, nie welche hinzufügen.
Häufigste Ausnahmen
- Sondergenehmigungen für dringende und leicht verderbliche Transporte, auf vorherigen Antrag
- Fahrzeuge für Rettung, Notfall und öffentlichen Dienst
Die Ausnahmen unterscheiden sich von Land zu Land und hängen fast immer an Papieren an Bord, die die Art der Ladung belegen.
Hinweise zur Planung
Die Schweiz ist der Fall, in dem die Gewichtsschwelle alles verändert: Nacht- und Sonntagsfahrverbot gelten ab 3,5 Tonnen und erfassen damit Fahrzeuge, die in Frankreich oder Deutschland ohne jede Beschränkung fahren würden.
Dazu kommen die 40 Tonnen Gesamtgewichtsgrenze und die LSVA, die pro Kilometer erhoben wird. Die Durchfahrt ist damit nicht mehr nur eine Frage der Uhrzeit, sondern eine Kostenentscheidung. Viele Unternehmen fahren lieber über Österreich oder Frankreich, auch mit mehr Kilometern.
Als Drittland verlangt die Schweiz Zollformalitäten bei Ein- und Ausfahrt, auch im reinen Transit. Nur die Fahrzeit zu rechnen und die Grenzzeit zu vergessen ist der klassische Fehler bei der ersten Durchquerung.